Arbeitsrecht

Gerne stehen wir Ihnen bei allen rechtlichen Fragen im Arbeitsrecht, also rund um den Arbeitsplatz zur Verfügung. Im Individualarbeitsrecht, also im Verhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, beraten und vertreten wir sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitsgeber. Wir können daher aus beiden Perspektiven die jeweilige Strategie erkennen und Ihnen eine optimale Vorgehensweise vorschlagen.

Auseinandersetzungen im Arbeitsrecht sind eine große Belastung für Arbeitnehmer, vor allem bei einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Kündigung oder Aufhebungsvertrag. Gerne prüfen wir Ihre Kündigung oder Ihren Aufhebungsvertrag und beraten Sie hinsichtlich Rückkehr in den Betrieb oder Abfindung. Andererseits sind wir Ihnen als Arbeitgeber auch bei Problemen mit Arbeitnehmern, insbesondere bei verhaltensbedingten Kündigungen, behilflich.

Da im Arbeitsrecht, beispielsweise bei einer Kündigung, kurze Fristen zu berücksichtigen sind, bitten wir Sie uns rechtzeitig zu kontaktieren, so dass unsererseits fristwahrend Klage zum zuständigen Arbeitsgericht eingereicht werden kann.

Vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses beraten wir Arbeitnehmer und Arbeitgeber auch über die Erforderlichkeit und Rechtmäßigkeit von Abmahnungen und prüfen die Voraussetzungen für eine Kündigung durch den Arbeitgeber.

Auch bei Auseinandersetzungen hinsichtlich fehlender Lohnabrechnung oder Lohnrückständen setzen wir Ihre Rechte außergerichtlich wie gerichtlich durch.

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Wir übernehmen Verantwortung für Sie und unser Kanzleiteam!

Mit unseren Telefonterminen garantieren wir Ihnen den notwendigen Schutz und gleichzeitig eine kompetente und vertrauensvolle Abwicklung Ihrer Anliegen.