Im Erbrecht besteht große Gefahr für geschaffenes Vermögen, wobei jedoch bereits vor dem Erbfall geeignete Vorsorgemaßnahmen getroffen werden können.
Erbrecht
Vorsorgevollmacht / Patientenverfügung / Betreuungsverfügung
Zur Vorsorgeplanung gehört nicht nur die Regelung nach dem Tod, sondern auch die Fälle eines Unfalls oder einer schweren Erkrankung sollten rechtzeitig geregelt werden. Entgegen der häufigen Annahme können nahe Angehörige oder Ehegatten nicht automatisch wichtige Entscheidungen für den Betroffenen treffen. Wird keine Vorsorge getroffen, so wird das Betreuungsgericht einen Betreuer einsetzen, wobei die Gefahr besteht, dass dieser Betreuer nicht aus dem unmittelbaren Umfeld des Betroffenen stammt oder nicht den Willen des Betroffenen kennt. Mittels einer Vorsorgevollmacht können im Vorfeld Personen bestimmt werden, die für den Betroffenen entscheiden und handeln können, insbesondere hinsichtlich Vermögenssorge und Gesundheitssorge.
Gerne erstellen wir Ihnen eine individuelle und auf Sie angepasste Vorsorgevollmacht bzw. Patientenverfügung und Betreuungsverfügung.
Erbfolge und Erbstreitigkeiten
Im Mittelpunkt des Erbrechts steht der sogenannte Erbfall, also der Tod einer Person. Sofern der Erbfall nicht rechtzeitig oder ausreichend geregelt wurde, kommt es häufig zum Streit zwischen den Erben. Zudem entspricht die gesetzliche Erbfolge oftmals nicht dem Willen des Erblassers. So erhält der Ehegatte nach der gesetzlichen Erbfolge nicht das gesamte Erbe, sondern nur einen Teil, je nach dem, ob weitere erbberechtigte Angehörige des Erblassers vorhanden sind. Nach dem Todesfall helfen wir Ihnen als potentiellen Erben bei der Ermittlung der Erbfolge und der Ihnen zustehenden Ansprüche.
Sollten Sie vom Erblasser nicht bedacht worden sein, so helfen wir Ihnen im Erbrecht bei der Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen und Pflichtteilsergänzungsansprüchen.
Sofern Sie Erbe geworden sind, besteht gegebenenfalls eine Erbengemeinschaft mit weiteren Miterben. Die Miterben können die Teilung des Erbes jederzeit verlangen. Die Erbauseinandersetzung bietet ein großes Streitpotential hinsichtlich der Werte des Nachlasses. Gerne beraten wir Sie auch hinsichtlich der Erbauseinandersetzung.