Bereits im Vorfeld eines etwaigen (Scheidungs-) Verfahrens beraten wir Sie im Familienrecht umfassend und vorausplanend zu Trennungs- und Scheidungsfolgen, beispielsweise zu Unterhalt, Vermögensauseinandersetzung, Kindschaftssachen und Versorgungsausgleich.
Familienrecht
Trennung und Scheidung
Im Familienrecht steht zunächst die Trennung und Scheidung im Vordergrund.
Vor der Scheidung erfolgt die Trennung der Eheleute. Gerne beraten wir Sie bereits vorab zur Regelung des Getrenntlebens, sowohl zur Form des Getrenntlebens, der erforderlichen Dauer sowie der damit verbundenen Wirkungen in Bezug auf Wohnung und Hausrat, Unterhalt und elterliche Sorge.
In der Regel erfolgt die Scheidung nach einem Jahr des Getrenntlebens bzw. früher bei sogenannten Härtefällen. Gerne stellen wir für Sie den Scheidungsantrag, für den Anwaltszwang besteht, vor dem zuständigen Familiengericht. Bei einer einvernehmlichen Scheidung genügt der Scheidungsantrag eines Ehegatten, der andere Ehegatte kann im gerichtlichen Verfahren dem Antrag zustimmen. Im Rahmen der Scheidung wird vom Gericht auch ein etwaiger Versorgungsausgleich (Rentenansprüche) durchgeführt.
Unterhalt
Häufiger Beratungsbedarf besteht im Familienrecht auch hinsichtlich des Themas Unterhalt. Beim Unterhalt ist zwischen Trennungsunterhalt, nachehelichem Ehegattenunterhalt sowie Kindesunterhalt zu unterscheiden.
Während der Dauer des Getrenntlebens besteht zunächst ein Anspruch auf angemessenen Unterhalt für einen bedürftigen Ehegatten. Je länger die Trennung andauert, desto eher ist eine gesteigerte Eigenverantwortung zu bejahen. Trennungsunterhalt endet mit Rechtskraft der Scheidung. Nachehelicher Ehegattenunterhalt wird nur in bestimmten Fällen gewährt, insbesondere bei der Betreuung gemeinschaftlicher Kinder.
Davon losgelöst ist der Kindesunterhalt, der vorrangig zum Ehegattenunterhalt zu gewähren ist. Die Höhe des Kindesunterhalts kann beispielsweise anhand der Düsseldorfer Tabelle ermittelt werden.
Gerne berechnen wir für Sie die Höhe des zu gewährenden Unterhalts und helfen bei der Durchsetzung des Unterhalts sowie der Abwehr ungerechtfertigter Forderungen.
Güterrecht / Zugewinnausgleich
Der gesetzliche Güterstand ist die Zugewinngemeinschaft. Mittels Ehevertrag können auch Gütertrennung, Gütergemeinschaft oder Errungenschaftsgemeinschaft gewählt werden.
Wenn beispielsweise die Zugewinngemeinschaft durch Scheidung endet, besteht ein Anspruch auf Ausgleich des Vermögens, welches jeder Ehegatte während der Ehe hinzugewonnen hat. Wir unterstützen Sie bei der Ermittlung des Anfangs- und Endvermögens unter Berücksichtigung von Erbschaften und Schenkungen, vorzeitigem Ausgleich, Bewertung und Preisindex.
Elterliche Sorge / Umgangsrecht
Die elterliche Sorge umfasst die Personensorge (Pflege, Erziehung und Aufenthaltsbestimmungsrecht), die Vermögenssorge und die gesetzliche Vertretung. Auch nach Trennung und Scheidung bleibt zunächst die gemeinsame elterliche Sorge bestehen. Sofern das Kindeswohl gefährdet ist, kann gerichtlich von der gemeinsamen elterlichen Sorge abgewichen werden.
Leben die Eltern getrennt, so hat der Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, ein Recht auf regelmäßigen Umgang mit dem Kind. Auch hier ist wieder das Kindeswohl maßgebend. Gerne beraten wir Sie zur Ausgestaltung des Umgangskontaktes sowie bei der gerichtlichen Durchsetzung des Umgangs.