Das Verkehrsrecht umfasst eine Vielzahl von Rechtsangelegenheiten und Vorschriften, so insbesondere zu Verkehrsordnungswidrigkeiten und Verkehrsstraftaten, die Durchsetzung von Ansprüchen nach Unfällen sowie beim Autokauf.
Verkehrsrecht
Ordnungswidrigkeiten und Verkehrsstraftaten
Bei Ordnungswidrigkeiten (beispielsweise bei Geschwindigkeits-Überschreitungen, Abstandsverstößen, etc.) und Verkehrsstraftaten (Fahren unter Alkohol- und Drogeneinfluss, Fahrerflucht, etc.) dürfen Sie nicht auf einen guten Willen der Ermittlungsbehörden hoffen. Hier drohen zum Teil empfindliche Strafen, Eintragungen im Fahreignungsregister, Fahrverbote und oft auch die Entziehung der Fahrerlaubnis. Als Fachanwälte für Verkehrsrecht und Strafrecht stehen wir Ihnen kompetent zur Seite, beraten Sie hinsichtlich Ihrer Erfolgschancen und vertreten Sie vor Gericht. Bereits vor Erlass eines Bußgeldbescheides oder eines Strafbefehls ist es ratsam, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, bestenfalls noch vor einer Anhörung / Aussage, so dass das Verfahren frühzeitig in eine für Sie günstige Richtung gelenkt werden kann.
Unfallschadenregulierung
Im Rahmen der Unfallschadenregulierung helfen wir Ihnen als Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Verfolgung Ihrer Ansprüche gegenüber dem Unfallgegner und dessen Kraftfahrzeugversicherung. Voranzustellen ist, dass es, auch wenn die Versicherungen Ihnen eine schnelle Schadenregulierung zusichern, häufig zu Schwierigkeiten bei der tatsächlichen Schadenregulierung kommt, sei es im Hinblick auf eine etwaige (Mit-) Haftung oder hinsichtlich Kürzungen der Schadenshöhe. Auch die Gerichte haben zwischenzeitlich die Schwierigkeiten in der Schadenregulierung erkannt, so dass nach der Rechtsprechung die außergerichtlichen Rechtsanwaltsgebühren vom Unfallverursacher zu tragen sind.
Gerne begleiten wir Sie ab Beginn der Unfallschadenregulierung, also direkt nach dem Unfall, bei der Durchsetzung der Haftungsquote und der Ihnen zustehenden Schadenspositionen. So helfen wir Ihnen bei der Feststellung der Schadenshöhe insbesondere anhand eines Sachverständigengutachtens, der Erläuterung Ihrer Möglichkeiten bei einem Reparatur- oder Totalschaden sowie der weiteren Ihnen zustehenden Positionen wie Wertminderung, Mietwagenkosten, Nutzungsausfallentschädigung, Unkostenpauschale, etc.
Selbstverständlich berücksichtigen wir als Fachwanwälte für Verkehrsrecht auch Ihre Ansprüche, sofern Sie durch den Unfall verletzt worden sind, bspw. auf Schmerzensgeld, Zuzahlungskosten, Verdienstentgang oder Haushaltsführungsschaden.
Kaufrecht
Autokauf ist Vertrauenssache. Oft kommt es jedoch zum Streit zwischen Verkäufer und Käufer hinsichtlich falscher oder fehlender Angaben beziehungsweise etwaiger Mängel des verkauften oder gekauften Fahrzeuges. Gerne beraten wir Sie auch hierzu und verfolgen Ihre Ansprüche gegebenenfalls gerichtlich.