Wir vertreten Mieter und Vermieter außergerichtlich und gerichtlich in allen Belangen des Mietrechts.
Das Mietrecht ist durch eine Vielzahl von Gerichtsurteilen geprägt, insbesondere in den Bereichen Kündigung, Renovierung, Mietminderung und Schönheitsreparaturen.
Sofern Sie ein Mietverhältnis kündigen möchten oder eine Kündigung erhalten haben, prüfen wir für Sie die rechtlichen Möglichkeiten und gegebenenfalls die erforderlichen Schritte zur Durchsetzung und Abwehr. Der (Wohnraum-) Mieter kann jederzeit ordentlich kündigen, der Vermieter nur sofern ein berechtigtes Interesse besteht, insbesondere wegen Eigenbedarf. Eine fristlose Kündigung ist möglich bei Mietrückständen und Störungen. Sollte der Mietvertrag wirksam gekündigt worden sein, der Mieter die Wohnung jedoch nicht herausgeben, bedarf es einer Räumungsklage. Wir beraten Sie gerne zur wirksamen Kündigung und vertreten Sie bei einer Räumungsklage bzw. der Abwehr dieser.