Als Fachanwälte für Strafrecht stehen Ihnen Herr Rechtsanwalt Grob sowie Herr Rechtsanwalt Egger als erfahrene, kompetente und verlässliche Verteidiger zur Seite.
Im Strafverfahren kommt dem Verteidiger eine besondere Stellung als unabhängiges Organ der Rechtspflege zu, neben der Staatsanwaltschaft und dem Gericht. Ziel ist die Findung sachgerechter Entscheidungen und gegebenenfalls die Vermeidung oder Milderung von Strafen, wobei hinsichtlich des Verteidigungsziels stets das Interesse unserer Mandanten im Vordergrund steht.
Für eine bestmögliche Verteidigung im Strafrecht bitten wir Sie, uns noch vor einer Aussage gegenüber der Polizei oder den Ermittlungsbehörden zu kontaktieren. Oftmals kann bereits außergerichtlich ein positives Ergebnis erzielt werden, beziehungsweise das Verfahren in die richtige Richtung gelenkt werden.
Dabei können ohne Rechtsberatung häufig Fehler bereits gegenüber den Ermittlungsbehörden gemacht werden, beispielsweise durch Aussagen, Geständnisse, etc. Es ist daher zwingend erforderlich, bereits im Ermittlungsverfahren anwaltlich beraten zu sein. Als Ihr Verteidiger im Strafrecht ist es uns möglich, Einsicht in die amtliche Ermittlungsakte zu nehmen, so dass wir dann die Verteidigungsstrategie mit Ihnen besprechen können. Gegebenenfalls kann auch bereits im Ermittlungsverfahren auf das Verfahren Einfluss genommen werden mit dem Ziel der Einstellung des Verfahrens.
Sollte es bei hinreichendem Tatverdacht zu einem Strafverfahren kommen, so stehen wir Ihnen auch im gerichtlichen Verfahren als Wahlverteidiger zur Verfügung oder stellen in geeigneten Fällen einen Antrag auf Beiordnung als Pflichtverteidiger.
Wir verteidigen Sie im Strafrecht bei Straftaten nach dem Strafgesetzbuch, des Verkehrsstrafrechts sowie des Betäubungsmittelstrafrechts und in den Bereichen des Jugendstrafrechts sowie des Opferschutzes (Nebenklage).
Aber auch im Rahmen von Ordnungswidrigkeiten- und Bußgeldverfahren, insbesondere bei Verkehrsdelikten, prüfen wir Ihre Möglichkeiten zur Verteidigung und gegebenenfalls Einstellung des Verfahrens.